Leistungen Mietrecht
Rechtsberatung
Das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 535 ff geregelte Mietrecht ist relativ unübersichtlich und für den juristischen Laien oft nicht hinreichend verständlich. Unzählige zum Mietrecht ergangene gerichtliche Entscheidungen machen das Mietrecht sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter oft nicht mehr ohne Weiteres nachvollziehbar. Für die Beurteilung der im Mietrecht bestehenden rechtlichen Fragen sind sowohl besondere Fachkenntnisse im Mietrecht als auch die Erfahrung im alltäglichen Umgang mit den Rechtsproblemen im Mietrecht und ihren sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen für Mieter und Vermieter unumgänglich. Für den insoweit häufig überforderten Laien empfiehlt es sich daher, sich frühzeitig durch einen Anwalt beraten zu lassen.
Ich berate und vertrete sowohl Vermieter als auch Mieter in allen rechtlichen Belangen.
Für meine Mandanten hat die Vertretung beider Seiten den Vorteil, dass mir die Interessenlagen der jeweils anderen Vertragspartei bekannt sind und im Rahmen meiner Beratung und Vertretung sachgerecht bewertet und berücksichtigt werden können.
Ob zu Kündigung oder Räumungsklage, Mietmangel und Mietminderung, Betriebskosten, Schönheitsreparaturen oder Kaution - hier finden Sie die Anwältin, die Sie im Mietrecht und Pachtrecht umfassend berät. Selbstverständlich vertrete ich Sie außergerichtlich wie auch vor Gericht, vor dem Amtsgericht, dem Landgericht und Oberlandesgericht wie auch vor Schiedsgerichten.
Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt dabei im gewerblichen Mietrecht und Pachtrecht bzw. Gewerbemietrecht. Ebenso berate, unterstütze und vertrete ich Sie aber auch als Vermieter oder Mieter von Wohnraum bei allen im Mietrecht auftretenden Problemen