Rechtsanwaltskanzlei Diane Gessner
Sicher. Kompetent. Nah.


Wofür brauche ich denn überhaupt Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

Mit einer Patientenverfügung können Wünsche zur medizinischen Behandlung für den Fall geäußert werden, in dem ein Zustand der Entscheidungsunfähigkeit, etwa auf Grund von Bewusstlosigkeit, vorliegt. 

Da die Erklärungen nur schwer so genau zu formulieren sind, dass sie dem Arzt in der konkreten Situation die Entscheidung genau vorgeben, ist es wichtig, dass die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht ergänzt wird. Denn der Bevollmächtigte ist dann in der Lage, den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen gegenüber den Ärzten durchzusetzen.

Natürlich ist es erstmal schwierig sich vorzustellen, was und wie man entscheiden soll. Gerade wenn man bisher keine ernsthaften Krankheiten hatte. Dies darf jedoch kein Grund sein, sich gegen die Erstellung einer Patientenverfügung zu entscheiden, denn eine Patientenverfügung ist immer sinnvoll. Denn nur so kann man seinen eigenen Willen erklären.

Was und wie soll ich entscheiden, wenn ich eine Patientenverfügung zum ersten Mal erstellen lassen möchte?

Mit einer Patientenverfügung können Wünsche zur medizinischen Behandlung für den Fall geäußert werden, in dem ein Zustand der Entscheidungsunfähigkeit, etwa auf Grund von Bewusstlosigkeit, vorliegt. 

Wenn Sie sich mit der Fragestellung auseinandersetzen wollen, sende ich Ihnen gerne eine Checkliste zu.  Anhand der auf der Checkliste ausgewiesenen Punkte können Sie sich gut mit den grundsätzlichen Fragen auseinandersetzen und Ihre Vorstellungen sortieren. Auf diesem Wege werden viele Punkte aufgezeigt und Sie sind gut auf die in einem Beratungsgespräch aufkommenden Fragen vorbereitet. So können Sie sich Schritt für Schritt auf eine Patientenverfügung vorbereiten. Ich berate Sie gerne.